Im Notfall immer erreichbar.
Vorgesorgt
Erbfragen selbstbestimmt klären
Wenn Sie keine besonderen Wünsche bezüglich der Verteilung Ihres Vermögens im Trauerfall haben, dann brauchen Sie keine Entscheidungen zu treffen: In diesem Fall greift später die gesetzliche Erbfolge, die die Erben erster Ordnung, die Erben zweiter und dritter Ordnung der Reihe nach berücksichtigt. Für Ehepartner gelten Sonderrechte.
Testament
Ein Testament oder ein Erbvertrag wird notwendig, wenn Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen vererben möchten. Das Testament muss komplett handschriftlich geschrieben werden, mit vollem Namenszug unterschrieben sowie mit Datum und Ort versehen werden. Eine anwaltliche oder notarielle Beratung ist zwar mit Kosten verbunden, sorgt jedoch für Eindeutigkeit und klare Verhältnisse.
Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung
Der digitale Nachlass
Bitte bedenken Sie, dass im Sterbefall die Spuren, die der Verstorbene im Internet hinterlassen hat, möglichst rechtzeitig verwaltet werden sollten. Andernfalls können unter Umständen weitere Belastungen entstehen. Zugänge zu Internetportalen, E-Mail-Adressen und Bankverbindungen sowie die entsprechenden Passwörter sollen sicher verwahrt werden. Informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens über den Aufbewahrungsort.
Es gibt jedoch auch Firmen, die sich ausschließlich mit der Regelung des digitalen Nachlasses befassen. Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt.